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Rauchmelder: eine lebensrettende Pflicht für Vermieter

Im bundesweiten Durchschnitt stirbt täglich ein Mensch bei einem Brand.

Ein Wohnungsbrand ist im wahrsten Sinne des Wortes eine elementare Bedrohung. Die unmittelbare Gefahr geht dabei vom Brandrauch aus. Je nach brennenden Substanzen handelt es sich dabei um eine Mischung aus bis zu 5.000 verschiedenen giftigen Substanzen, deren häufigste das bekannt gefährliche Kohlenmonoxid (CO) ist. Farb-, geruchs- und geschmacklos führt es bereits in geringen Mengen zum Ersticken. Besonders tückisch wirkt die Tatsache, dass es geringfügig schwerer als Luft ist und sich so am Boden sammelt und nicht durch Fenster abzieht.

Als allgemeine Regel gilt, dass bei einem Wohnungsbrand 120 Sekunden bleiben, um die Wohnung unbeschadet zu verlassen.

Rauchmelder senken das Risiko, bei einem Brand ums Leben zu kommen oder gesundheitliche Schäden zu erleiden, signifikant. Eine Studie belegt, dass der Rückgang von Todesfällen bei Bränden in ursächlichem Zusammenhang mit der Installation von Rauchmeldern steht.

Brandrauchprävention

Das gemeinnützige Forum Brandrauchprävention e. V. betreibt seit dem Jahr 2000 die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“. In dieser Organisation sind neben anderen der Deutsche Feuerwehrverband vertreten. Als erstes Bundesland führte Rheinland-Pfalz die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauten ein. Die anderen Bundesländer folgten, zuletzt Berlin (Einbaupflicht seit 2017). Bei Bestandsbauten war der Vorreiter Mecklenburg-Vorpommern, das eine Nachrüstung seit Beginn des Jahres 2010 zwingend vorschreibt. Alle anderen Bundesländer verlangen sie ebenfalls, in Berlin und Brandenburg endet die Frist mit Ablauf dieses Jahres, lediglich Sachsen hat bis jetzt noch keinen Termin verbindlich vorgeschrieben. Die Pflicht zum Einbau oder zur Nachrüstung mit Rauchmeldern gilt nur für Wohnungen, nicht für Gewerberäume. Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg benennt als Grundvoraussetzung für den Installationsort von Rauchmeldern, dass dort „bestimmungsgemäß Menschen schlafen“. Dies gilt auch für Gewerberäume.

Das Qualitätszeichen für Rauchmelder

Auf dem Markt sind mittlerweile zahlreiche Hersteller mit unterschiedlichen Geräten präsent. Um einen technischen Standard zu sichern, der verspricht, dass die lebensrettenden Funktionen eines Rauchmelders im Ernstfall auch einsetzen, wurde ein Qualitätsnachweis als eingetragene Marke eingeführt. Das Q-Label ergänzt die europäische Produktnorm für Rauchmelder um Merkmale, die von der vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. In einer Richtlinie erarbeitet wurden.

Hersteller können diesen Qualitätsnachweis erlangen, indem sie ihre Produkte bei unabhängigen Testinstituten prüfen lassen. Mittlerweile prüfen auch Institute in Frankreich und Belgien nach den vfdb-Kriterien.

Die Pflichten des Vermieters

Die gesetzlichen Regelungen für die Ausstattung mit Rauchmeldern finden sich in den einzelnen Landesbauordnungen. Die Verantwortung für die Installation trägt stets der Eigentümer bzw. Vermieter, jedoch ist die Zuweisung der Wartung unterschiedlich geregelt. Allerdings gibt es eine mietrechtliche Pflicht des Vermieters, die Anlagen stets betriebsbereit zu halten oder halten zu lassen. Anderslautende Vorschriften in den Landesbauordnungen sind unwirksam.

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Wartung von Rauchmeldern oder für die pflichtgemäße Auswahl des Auftragnehmers von Wartungsarbeiten!

Die Wartung ist in einer eigenen DIN-Norm geregelt und muss nach Herstellervorschriften aber mindestens jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Einige Landesbauordnungen sehen die Möglichkeit vor, die Mieter mit der Wartung zu beauftragen. In der Praxis wird es sich in den allermeisten Fällen als Problem erweisen, die Qualifikation des Mieters für diese Aufgabe zu dokumentieren. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma minimiert das Haftungsrisiko nachhaltig.

Mieten oder kaufen?

Der Kauf von Geräten kann auf die Mieter durch eine entsprechende Erhöhung der Kaltmiete umgelegt werden. Diese kann maximal 8 % der Investitionskosten betragen. Üblicherweise handelt es sich hier um einen Betrag von weniger als 2 Euro im Monat. Dazu ist getrennt die Wartung zu organisieren und als Betriebskosten abzurechnen.

Die Miete bietet hier zweifellos Vorteile, da die Mietverträge regelmäßig folgende Dienstleistungen umfassen:
• Die Vorfinanzierung der Geräte durch den Dienstleister
• Die Gewährleistung während der Mietzeit
• Die Übernahme der Kosten für den Austausch defekter Geräte, wenn der Defekt nicht vom Mieter oder Vermieter verursacht wurde
• Die Überwachung aller technischen und rechtlichen Fristen.

Die Mietkosten können als Betriebskosten abgerechnet werden, jedoch fehlt hier noch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Allgemein wird empfohlen, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abzuschließen.

Dienstleistungsunternehmen finden

Zahlreiche Firmen bieten alle Dienstleistungen rund um Rauchmelder an. Geräte findet man im Baumarkt, aber auch bei Schlüsseldiensten und natürlich im Internet. Die Wartung übernehmen zahlreiche Firmen, bei denen man aber stets die Qualifikation hinterfragen sollte. Typischerweise angeboten wird die vertragliche Übernahme der Wartung durch Hausmeisterdienste.

Zahlreiche Firmen, die Heizungskosten abrechnen, haben ihr Dienstleistungsangebot um die Vermietung von Rauchmeldern erweitert. Ähnliches gilt für Versorger. Nicht zuletzt sind alle Fachfirmen für Brandschutz die richtigen Ansprechpartner bei der Bewältigung der wichtigen Aufgaben im Zusammenhang mit Rauchmeldern.